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BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ergänzung eines Senatsbeschlusses um eine detaillierte Wiedergabe des Vorbringens einer Partei bei im Übrigen korrekter Darstellung des Sachverhalts
- Judicialis
FGG § 29; ; FGG § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 319; ; ZPO § 320; ; BRAO § 42 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung eines Berichtigungsantrags sowie einer Anhörungsrüge im anwaltsgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Frankfurt, 10.09.2007 - 1 AGH 3/07
- AGH Hessen, 10.09.2007 - 1 AGH 3/07
- BGH, 14.08.2008 - AnwZ (B) 46/08
- BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.2005 - AnwZ (B) 72/02
Berichtigung des Tatbestandes eines im Revisionsverfahren ergangenen Beschlusses
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
Auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05 Tz. 3) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält. - BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 91/05
Voraussetzungen der Tatbestandsberichtigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
Auch der Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist - ungeachtet seiner Zulässigkeit im Übrigen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 29. März 2005 - AnwZ (B) 72/02 und vom 18. Oktober 2006 - AnwZ (B) 91/05 Tz. 3) - jedenfalls unbegründet, weil der Senatsbeschluss keine unrichtige Wiedergabe des Sachverhalts enthält. - BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 54/96
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der lokalen Zulassung - …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - AnwZ (B) 46/08
Mit seinen Ausführungen greift der Antragsteller auch jetzt nur die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts in der Senatsentscheidung vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 54/96 - an.